Immer wieder taucht die interessante Frage auf, ob Online-Poker in Deutschland verboten ist. Grundsätzlich muss nach der bestehenden Gesetzeslage von einem Verbot ausgegangen werden. Der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer außer Schleswig-Holstein sieht weiterhin die Untersagung von Online-Poker vor.
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Wie können Anbieter in Deutschland überhaupt operieren?
Das bestehende Verbot wird von den bekannten Anbietern dadurch umgangen, dass sie im Ausland beheimatet sind, wo es behördliche Erlaubnisse für den Betrieb von Online-Pokerrooms gibt, z. B. Gibraltar, Isle of Man, Irland oder Malta. Werbung wird in Deutschland für Ableger-Seiten gemacht, wo nur um Playmoney gespielt wird oder die reine Pokerschulen sind.
Kann ich wegen illegalem Online-Poker strafrechtlich belangt werden?
Strafrechtlich befinden sich die Spieler in einer rechtlichen Grauzone. Einer Meinung zufolge ist Online-Poker erlaubt, weil man auf einem Server spiele, der im Ausland steht und daher kein verbotenes Glücksspiel im Sinne des Strafgesetzbuches stattfinde. Eine andere Ansicht bejaht einen Verstoß, da es nicht darauf ankomme, wo das Glücksspiel stattfinde. Wieder andere sagen, das Glücksspiel finde in der BRD auf dem Computer des Online Spielers statt, und sei daher, unabhängig vom Standort des Servers verboten.
Wie dem auch sei, es ist bisher kein Fall bekannt, wo ein Spieler strafrechtlich nach § 285 StGB wegen Teilnahme an einem verbotenen Online-Poker-Spiel belangt wurde.
Der Sonderweg von Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat 2011 ein Gesetz beschlossen, nach dem Online-Poker mit entsprechender Lizenz erlaubt ist. Ab März 2012 werden solche Lizenzen vergeben, die ersten Anbieter sind bereits im Besitz der Erlaubnisse. Sicher ist, dass man als Online-Spieler in Schleswig-Holstein bei einem Anbieter mit Lizenz legal spielen kann. Die Lizenz ist dann auch strafrechtlich eine behördliche Erlaubnis und es macht keinen Unterschied, ob ich vor dem heimischen Rechner spiele oder in einem staatlichen Casino. Es ist erlaubt und nicht strafbar.
Rechtliche Probleme
Fraglich ist, wie es sich auf den Rest der BRD auswirkt, dass Online-Anbieter Lizenzen in Schleswig-Holstein erhalten. Man könnte argumentieren, dass diese Erlaubnisse auf deutschem Boden erteilt wurden und somit auch eine Strafarbeit von Online-Poker in den anderen Bundesländern entfallen lässt. Diese und andere rechtliche Fragen sind aber noch weitgehend ungeklärt.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die zur Verfügung gestellten Informationen keine Rechtsberatung nach dem Gesetz darstellen und auch keine Rechtsberatung ersetzen können, da eine solche immer die Kenntnis aller Einzelumstände, insbesondere des konkreten Einzelfalls, voraussetzt.
Die Autoren
Dr. Robert Kazemi ist Rechtsanwalt bei Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte PartG in Bonn. Er vertritt seit Jahren erfolgreich Mandanten im Glücksspielrecht und kennt alle relevanten Entscheidungen. Kontakt: Dr. Robert Kazemi, Rheinallee 27, 53173 Bonn, Tel: +49 (0)228 – 3500 89-0, www.medi-ip.de
Jan Meinert, LL.M. ist Volljurist, Redakteur und Buchautor. Er beschäftigt sich seit Jahren auch mit den rechtlichen Aspekten des Pokerspiels in Deutschland. Sein Buch “Die Poker Schule” avancierte zum bestverkauften Pokerbuch Deutschlands. Er lebt heute in Bonn.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 20.05.2012.