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Steuer auf Pokergewinne: Morgen wichtige Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof im Fall Eddy Scharf

Geschrieben von Melvin Schroen
Zuletzt aktualisiert: August 4, 2026
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Im Jahr 2012 schockierte ein Urteil des Finanzgerichts Köln die deutsche Poker-Community. Das Gericht urteilte, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers grundsätzlich besteuert werden können.

Revisionsverhandlung beginnt

Am morgigen Mittwoch um 10:00 Uhr beginnt die Verhandlung der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München.

Ein daraus resultierendes, höchstrichterliches Revisionsurteil könnte bezüglich der Steuerpflichtigkeit von Pokergewinnen in Deutschland endlich Klarheit schaffen.

Offiziell heißt es im Terminkalender des Bundesfinanzhofes: „Preisgelder aus Turnierpokerspielen als einkommensteuerbare Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nicht steuerpflichtige Glücksspielgewinne?“

Argumente pro und contra Besteuerung von Pokergewinnen

Das Finanzgericht Köln argumentierte bei seiner Entscheidung vor allem dahingehend, dass Poker zwar von weiten Teilen der Literatur und der Rechtsprechung als Glücksspiel angesehen werde, bei der Beurteilung, ob steuerlich ein gewerbliches Unternehmen vorliege, aber auf die Gegebenheiten des Einzelfalles abgestellt werden müsse.

Der Kläger Eddy Scharf sei laut Gericht eben kein Durchschnittsspieler und sein Erfolg beim Turnierpoker sei überwiegend von seinem Geschick abhängig. Das Gericht erwähnt in dem Zusammenhang sogar seine Fähigkeiten als Pilot.

Der Kläger argumentierte, Poker sei ein Glücksspiel, gerade bei großen Pokerturnieren würden deswegen immer wieder Anfänger gewinnen. Dazu seien seine Ausgaben für Buy-ins, Hotels etc. schwer nachzuweisen, da man im Casino eben selten eine Quittung bekommt.

Der zugrundeliegende Fall

Das Finanzgericht Köln fasst den ursprünglichen Fall auf seiner Internetseite wie folgt zusammen: In dem Verfahren (Az.: 12 K 1136/11) hat ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat.

Diese hat das Finanzamt in dem angefochtenen Steuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Es steht auf dem Standpunkt, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte.

In der mündlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Der Vertreter der Finanzverwaltung verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber sagte der Kläger: “Jeder kann ein Pokerturnier gewinnen. Gerade die großen Turniere werden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheidet das Kartenglück“.

Der 12. Senat des Finanzgerichts ließ sich von den Argumenten des Klägers nicht überzeugen. Er wies die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt.

Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele.

Der 12. Senat hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof in München zugelassen. Das schriftliche Urteil wird den Beteiligten demnächst zugestellt und auf der Homepage des Finanzgerichts Köln (www.FG-Koeln.NRW.de) veröffentlicht werden.

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