Es gab wieder einen kleinen Dämpfer für Online-Poker in Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jüngst beschlossen, dass Auflagen, die PacificPoker vom Bundesland NRW bekommen hat, gelten und sofort vollziehbar sind. PacificPoker wurde auferlegt, den Usern aus NRW das Spiel im Netz faktisch unmöglich zu machen.
Hiergegen hatte PacificPoker Klage erhoben und darin auch um die Aussetzung der Maßnahme bis zur endgültigen Entscheidung gebeten. Diese Aussetzung hatte das zuständige Verwaltungsgericht abgelehnt und dagegen hat PacificPoker dann Beschwerde eingelegt. In der Entscheidung des OVG ging es also um die Frage, ob die Maßnahmen der Behörde gegen PacificPoker sofort gelten oder erst nach der endgültigen Entscheidung durch ein Gericht. Hört sich kompliziert an, ist es auch. Willkommen im Verwaltungsrecht.
PacificPoker war auferlegt worden, den Spielern aus NRW das Spiel, insbesondere Poker, durch verschiedene Hürden unmöglich zu machen. Es sollte eine Frage nach dem Bundesland gestellt werden und bei Bejahung durch die User die Registrierung verweigert werden. Zudem sollten mit Hilfe der technischen Methode der Geolokalisation Spieler aus NRW ausgeschlossen werden. Hierüber musste auch im Disclaimer der Seite informiert werden.
Zur Entscheidung hat das OVG Münster – vereinfacht gesagt – eine vorläufige Prüfung der Hauptsacheentscheidung vorgenommen und somit geprüft, ob Online-Poker gegen bestehende Gesetze insbesondere den Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Dies hat das Gericht unter anderem mit folgender Begründung bejaht:
[…]Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass bei der auf der Website www.pacificpoker.com u. a. angebotenen Pokervariante “Texas Hold’em” die Entscheidung über den Gewinn bei einem Durchschnittsspieler überwiegend vom Zufall abhängt. Dabei verkennt der Senat nicht, dass sich ein überdurchschnittlich befähigter und erfahrener Spieler im Einzelfall durch geschicktes Taktieren in gewissem Umfang Vorteile gegenüber seinen Mitspieler verschaffen kann.
Das ändert aber nichts daran, dass der Erfolg beim Spiel der o. g. Pokervariante maßgeblich (d. h. überwiegend) von der Qualität der erst nach mehreren Geldeinsatz- und Austeilungsrunden zufällig erhaltenen oder aufgedeckten Karten abhängt. Da sich insgesamt 52 Karten im Spiel befinden, sind zuverlässige Vorhersagen über den Kartenwert der Mitspieler nur sehr eingeschränkt möglich, weil bei der hier in Rede stehenden Variante lediglich die fünf Gemeinschaftskarten allen Spielern bekannt sind. Über die Kartenqualität der übrigen Mitspieler kann ein durchschnittlicher Pokerspieler daher letztlich nur spekulieren. Dies gilt insbesondere beim Pokern im Internet, weil hier in aller Regel die Möglichkeit fehlt, Mimik, Gestik und Verhalten der Gegenspieler zu beobachten und zu analysieren.[…]
Hierbei stellt das Gericht in seiner Entscheidung auch klar, dass NRW die Regelungen zum Glücksspielverbot anscheinend sehr ernst nimmt:
[…]Sowohl das in § 4 Abs. 4 GlüStV verankerte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet als auch das in § 5 Abs. 4 GlüStV verankerte Werbeverbot sind angesichts des erheblichen Gefährdungspotenzials von Glücksspielen über das hier fragliche Medium nicht unangemessen. Wie bereits im Zusammenhang mit der Geeignetheit ausgeführt, können die Besonderheiten des Glücksspiels im Internet, namentlich dessen Bequemlichkeit und Abstraktheit, problematisches Spielverhalten in entscheidender Weise begünstigen.
Deshalb dient der Ausschluss einer solchen Möglichkeit unmittelbar der Spielsuchtprävention und somit einem Gemeinwohlbelang von überragendem Rang, der auch einen derart schwerewiegenden Eingriff wie den vorliegenden zu rechtfertigen vermag.[…]
Wie bereits oben angedeutet, bedeutet diese Entscheidung nicht das totale Verbot von Internet-Poker in NRW. Die Entscheidung betrifft zunächst nur PacificPoker, die in Gibraltar ansässig sind und in dem Rahmen erst einmal nur die sofortige Vollziehbarkeit einer Anordnung. Den Beschluss kann man hier nachlesen.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 04.01.2010.