Der neue Glücksspielstaatsvertrag, den bekanntlich alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein unterzeichnet haben, sorgt in der Gaming-Branche weiter für Unmut. Wie die Wirtschaftswoche in ihrer Online Ausgabe berichtet, will Merkur-Chef Gauselmann diesen ungeliebten Vertrag möglichst schnell wieder kippen.
Gegenüber der Wirtschaftswoche sagte Gauselmann: “Ich sage voraus, dass es den Glücksspielstaatsvertrag 2014 nicht mehr geben wird. Wir haben bereits die besten Anwälte in ganz Deutschland auf die Sache angesetzt. Klagen laufen.”
Gauselmann regt sich vor allem über die Einschränkungen des neuen Vertrages im Bereich des Automatenspiels auf. Er müsse jetzt auf Anhieb 500 Leute entlassen, da die neuen Regelungen nur noch maximal 12 Spielautomaten pro Spielhalle erlauben. Nach Aussage von Gauselmann könne man im Internet aber bei ähnlichen Spielen viel schneller sein Geld verlieren.
Währenddessen laufen im nördlichsten Bundesland Schleswig-Holstein die Bemühungen, das vom Glücksspielstaatsvertrag abweichende, im letzten Jahr verabschiedete Glücksspielgesetz wieder zu kippen. Das Gesetz wurde im letzten Jahr von der alten CDU/FDP-Regierung durchgesetzt und beinhaltete unter anderen eine Lizensierung von Online-Gambling-Unternehmen. Auch Online-Poker soll theoretisch möglich sein, Lizenzen wurden aber bisher nur an Sportwettenanbieter vergeben.
Nach einem Bericht von Rechtsanwalt Martin Arendts auf isa-guide.de will die “Dänen-Ampel”, die neue Regierungskoalition aus SPD, Grünen und dem SSW, das Gesetz schnellstmöglich kippen. Dazu wurde ein Gesetzesentwurf zum Beitritt zum Staatsvertrag sowie ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Gesetze gefertigt. Hierzu soll am 31. Oktober 2012 eine Anhörung im Landtag stattfinden.
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Das Änderungsgesetz sieht zwar eine weitgehende Aufhebung des Glücksspielgesetzes vor, bereits erteilte Genehmigungen sollen aber weiter wirksam bleiben. Hiermit will die Landesregierung vor allem potentielle Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe abwenden, die im Falle der Rücknahme entstünden.
Problematisch bei der ganzen Sache ist, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer von der EU-Kommission als klar europarechtswidrig eingestuft wurde. Unter anderem seien die Geeignetheit und die Verhältnismäßigkeit eines Totalverbots von Online-Gaming bzw. Online-Poker zur Bekämpfung der Spielsucht in hohem Maße fraglich.
Wie lange der Staatsvertrag Bestand haben wird, ist deswegen absolut unklar und wie im Steuerrecht haben wir es im Bereich Regulierung des Online-Gambling-Marktes in Deutschland weiter mit einem juristischen Possenspiel erster Güte zu tun.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 16.09.2012.