Die Lizenzvergabe für Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein läuft. Im nördlichsten Bundesland wird es in Zukunft legales Internet-Poker geben. Allerdings wurden bisher nur Lizenzen an Wettanbieter ausgegeben. Grund genug für PokerOlymp, genauer nachzufragen.
Herr Ove Rahlf von der Pressestelle des Innenministeriums Schleswig-Holsteins war so freundlich, die wichtigsten Fragen zur Vergabe der begehrten Online-Glücksspiel-Lizenzen zu beantworten.
PokerOlymp: Warum wurden bislang in SH ausschließlich Lizenzen für Wettanbieter ausgegeben? Gelten für Anbieter von Casino- oder Pokerspielen andere Bedingungen für den Erhalt einer Lizenz?
Ove Rahlf: Die zahlreichen Anträge werden hier so zügig wie möglich bearbeitet. Wenn sie entscheidungsreif sind, werden Genehmigungen erteilt.
PokerOlymp: Wird die Lizenzvergabe unabhängig vom Wechsel der Landesregierung fortgesetzt? Kann es passieren, dass die neue Regierung die Lizenzvergabe rückgängig macht?
Ove Rahlf: Diese Frage kann nur die neue Regierung beantworten.
PokerOlymp: Welche konkreten Auflagen müssen Unternehmen zum Erhalt einer Lizenz erfüllen?
Ove Rahlf: Die Voraussetzungen, z. B. Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Sachkunde, Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels sowie technische Anforderungen, ergeben sich aus dem Glücksspielgesetz und der Glücksspielgenehmigungsverordnung (GGVO). Diese Rechtsvorschriften und weitere Informationen sind hier im Internetauftritt der Landesregierung abrufbar.
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PokerOlymp: Hat das Innenministerium als Aufsichtsbehörde uneingeschränkten Zugang zu den Daten und Algorithmen der Anbieter? Wie kann das Innenministerium als Aufsichtsbehörde sicherstellen, dass insbesondere bei Casino- und Pokeranbietern faire Auszahlungen vorliegen?
Ove Rahlf: zu Frage 1: Die Glücksspielaufsichtsbehörde hat uneingeschränkten Zugriff auf die Daten des Safe Servers.zu Frage 2: § 7 GGVO enthält Bestimmungen zur Sicherung des Spielkontos, außerdem sind Zahlungsabwicklungskonzepte zu erarbeiten.
PokerOlymp: Können sich Anwender gegebenenfalls mit Beschwerden, z.B. verzögerte oder nicht stattfindende Auszahlung, bezüglich eines Anbieters an das Innenministerium wenden?
Ove Rahlf: Diese Fragen sind in erster Linie zwischen dem Spieler und dem Glücksspielunternehmen zu klären. Das Innenministerium ist aber als Glücksspielaufsichtsbehörde z. B. für Fragen der Zuverlässigkeit zuständig.
PokerOlymp: Müssen die Anbieter dafür Sorge tragen, dass ausschließlich Spieler aus SH die Angebote der Lizenznehmer nutzen oder können auch Bürger aus anderen Bundesländern teilnehmen?
Ove Rahlf: Das Glücksspielgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Genehmigungen und gilt als Landesgesetz nur in Schleswig-Holstein. Für die anderen Länder gelten die dortigen Bestimmungen (Glücksspielstaatsvertrag und Ausführungsgesetze).
PokerOlymp: Rechnen Sie damit, dass in mittelfristiger Zukunft die restlichen Bundesländer dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen werden oder wird die Lizenzvergabe für die nächsten Jahre ausschließlich über SH erfolgen?
Ove Rahlf: Das ist eine Entscheidung der anderen Bundesländer, die daher diese Frage beantworten müssen.
PokerOlymp: Eine letzte Frage: Warum ist es ausgerechnet und ausschließlich die Regierung Schleswig-Holsteins, die sich für eine Regulierung und Lizenzierung des Online-Glücksspielmarktes stark macht?
Ove Rahlf: Der Beschluss zur Änderung des Glückspielgesetzes hat der Landtag Schleswig-Holstein auf Initiative der Fraktionen von CDU und FDP getroffen, an deren Adresse diese Frage daher zu richten ist.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 26.05.2012.