Fällt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt unter „zu früh gefreut“? Oder ist die folgende Pressemeldung des Innenministeriums Rheinland-Pfalz nur ein verzweifelter Bluff?
In einer Presseaussendung des Innenministeriums gibt es folgendes zu lesen:
Öffentliche entgeltliche Poker-Veranstaltungen mit Gewinnmöglichkeit werden in Rheinland-Pfalz weiterhin untersagt
Glücksspiel/ Poker/ Entscheidung des VG Neustadt
Das Innenministerium sieht keine Veranlassung, das Verbot öffentlicher Poker-Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz aufzuheben. Zwar habe das Verwaltungsgericht Neustadt in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Untersagung entsprechender Veranstaltungen beanstandet. Die Richter hatten diese Entscheidung aber allein auf Mängel im Verfahren und bei der Ermessensausübung gestützt, dabei aber ausdrücklich offen gelassen, ob der „Poker-Erlass“ des Innenministeriums mit geltendem Recht im Einklang steht. Nach diesem Erlass sind alle öffentlichen entgeltlichen Poker-Veranstaltungen mit Gewinnmöglichkeit als Verstoß gegen den seit 1. Januar 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag anzusehen und durch die ADD zu untersagen.
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kann zudem schon deshalb keine landesweite Relevanz beigemessen werden, weil eine über einen Gerichtsbezirk hinausgehende Bindungswirkung von Entscheidungen in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten nur bei Urteilen oder Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bestehe. Bei diesem Gericht werde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt im Übrigen seitens der ADD Beschwerde eingelegt, teilte das Innenministerium mit.
Quelle: www.ism.rlp.de
Offenbar will sich Karl-Peter Bruch nicht mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt abfinden. Laut Erlass des Innenministeriums gilt weiter das Pokerverbot, wenngleich das VG in einem Fall anders entschieden hat. Für die Veranstalter heißt es damit weiter abwarten. Denn erst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird für die Zukunft der Poker-Veranstaltungen richtungsweisend sein. Die letzte Entscheidung eines OVG fiel erfreulich für die Pokerveranstalter aus (vgl.Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet neu – zugunsten von Poker!). Aber ob dies auch in Rheinland-Pfalz so sein wird?
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 18.07.2008.