Am Dienstag, den 24. Mai 2016 wurde gegen den Bordellbetreiber und Pokerspieler Hermann Pascha, der mit bürgerlichem Namen Hermann Müller heißt, ein Haftbefehl vollstreckt. Hintergrund ist ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Wie lief die Verhaftung ab?
Nach einem Bericht der Zeitschrift Kölnische Rundschau ermitteln die Behörden in Österreich und Deutschland.
Es wurden drei Haftbefehle vollstreckt, einer gegen den 63-jährigen Hermann Pascha in Salzburg, ein weiterer gegen den Verantwortlichen eines Pascha-Hauses in München und ein weiterer gegen eine nicht näher beschriebene Person.
Die Ermittler durchsuchten zusätzlich Pascha-Häuser in Köln und Salzburg und deren Büros, insgesamt soll die Aktion, die von der Staatsanwaltschaft Augsburg geleitet wird, ca. vier Stunden gedauert haben.
Gegenüber der Kölnischen Rundschau sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörden: "Wir ermitteln wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen die Abgabenverordnung."
Worum geht es im Ermittlungsverfahren?
Müllers Anwalt Robert Morianz sagt, es gehe in dem Verfahren darum, dass in den Pascha-Bordellbetrieben Umsatzsteuer in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro angeblich nicht abgeführt wurde. Betroffen seien Gelder, die Prostituierte für ihre sexuellen Dienste verlangt hatten.
Der Anwalt bestreitet die Vorwürfe und sagt weiter, dass sein Mandant in dem Fall überhaupt nicht Steuerschuldner sein könne, da die Betriebe als eigenständige GmbHs geführt werden und Hermann Müller mit dem operativen Geschäft ohnehin nichts mehr zu tun hätte.
Hermann Pascha ist zum Glück schon wieder auf freiem Fuß, am Mittwoch hinterlegte sein Anwalt eine Kaution und er wurde aus der Justizvollzugsanstalt Puch-Urstein entlassen.
Hermann Pascha ist in der Pokerszene vor allem durch seine legendären Auftritte in der Sendung "German High Roller" auf SPORT1 bekannt. Pascha spielte auch schon bei großen Turnieren, z. B. EPT. Hoffen wir, dass sich das Verfahren schnell erledigt und wir ihn wieder am grünen Filz sehen.
>> Bericht der Zeitung Salzburger Nachrichten über die Vorfälle
>> Fernsehbeitrag im ORF und Stellungnahme des Anwalts
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 27.05.2016.