Die spektakulären Raubüberfälle auf das Hyatt Hotel in Berlin während der EPT und jetzt auch noch im Basler Grand Casino werfen die Frage nach der Strafbarkeit dieser Handlungen auf. In diesem Artikel soll es vor allem um den Raub nach deutschem Recht und dessen Qualifikationen gehen.
Zunächst einmal ist der Raub im deutschen Strafrecht ein eigenständiges Delikt und als Verbrechen mit relativ hohem Strafrahmen versehen. Verbrechen sind nach deutschem Recht alle Delikte, die einen Strafrahmen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe haben. Die Tatbestandsmerkmale eines Raubes setzen sich aus denen eines Diebstahls und einer Nötigung zusammen. Schauen wir uns die einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch an:
§ 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 250 Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer
anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3. eine andere Person
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Bei den Überfällen in den Casinos wurde unzweifelhaft eine fremde bewegliche Sache, nämlich das Geld, durch die Täter weggenommen. Dies geschah auf durch das erforderliche qualifizierte Nötigungsmittel Gewalt. Somit ist § 249 StGB bei den Casinoüberfällen recht eindeutig gegeben und die Freiheitsstrafe liegt nach § 249 StGB nicht unter einem Jahr.
Interessant ist in dem Zusammenhang die Qualifikation nach § 250 StGB, die den Strafrahmen auf mindestens drei Jahre, § 250 I StGB, beziehungsweise auf fünf Jahre, § 250 II StGB, hochsetzt. Hierdurch wird – vereinfacht gesagt – dem Umstand Rechnung getragen, dass ein Raub , der beispielsweise mit einer Schusswaffe durchgeführt wird, gefährlicher ist als ein solcher, bei dem der Täter sein Opfer beispielsweise nur kurz in den Schwitzkasten nimmt und ihm dabei die Brieftasche wegnimmt.
Bei den vorliegenden Überfällen kommt höchstwahrscheinlich § 250 II StGB zum tragen, da die Täter Waffen im technischen Sinn, also Schusswaffen oder Macheten verwendet haben. Zudem könnte auch das Merkmal Bande vorliegen, also eine Gruppe von mindestens zwei Personen, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten zusammengetan hat. Hier ist dann ein Strafrahmen von mindestens fünf Jahren einschlägig.
Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Text nur eine allgemeine Darstellung der Rechtslage darstellt und eine vorsichtige Prognose ist. Zum Raub könnten sich weitere Delikte gesellen, zum Beispiel Körperverletzung. Die konkrete Rechtssprechung obliegt selbstverständlich dem Gericht im jeweiligen Fall. Zudem gibt das Gesetz nur dem Strafrahmen vor, im Rahmen der konkreten Strafzumessung wird das Gericht alle Umstände würdigen, die zur Bestimmung der individuellen Strafe erforderlich sind, z. B. Beweggründe des Täters, das Vorleben des Täters, das Nachtatverhalten, die Kooperationsbereitschaft usw.
Gerade im Fall der Berliner Räuber kommt hinzu, dass die mutmaßlichen Täter Heranwachsende, also 18 bis 20 Jahre alt sind und somit in der Regel nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hier spielt Pädagogik und Resozialisierung eine große Rolle und die Strafen fallen meist niedrig aus. Natürlich gilt für den Raub im Casino Basel schweizer Recht, das sich aber nicht wesentlich vom deutschen Recht unterscheidet.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 29.03.2010.