Es ist eine Entscheidung, die die Pokerspieler in Österreich aufatmen lässt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Juni-Session entschieden, dass die Regelungen, nach denen in Pokerrroms außerhalb staatlicher Casinos nicht mehr gespielt werden darf, verfassungswidrig sind.
Seit 1. Januar 2013 war Poker außerhalb der staatlichen Casinos theoretisch verboten, der Betrieb ging aber trotzdem weiter und es herrschte große Rechtsunsicherheit. Vor allem die Beschäftigten der privaten Cardrooms bangten um ihre Jobs.
Concord-Card-Casino-Chef Peter Zanoni hatte das oberste Gericht auf dem Wege der Individualbeschwerde angerufen und jetzt Recht bekommen. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erklärte, dass die in Frage stehenden Regelungen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Vor allem die Tatsache, dass nach der neuen Regelung nur eine Konzession für Poker vorgesehen sei, sei ein verfassungswidriger Nachteil für die privaten Betreiber der Cardrooms. Es hätte nämlich nur derjenige Poker anbieten können, der eine solche Konzession erlangt hätte, höchstwahrscheinlich wäre dies Casinos Austria gewesen. Die aktuellen Normen im Glücksspielgesetz (GSpG) seien deswegen verfassungswidrig. Vor allem sei noch gar keine Konzession für Poker ausgeschrieben.
Die Gretchenfrage, ob Poker ein Glücks- oder ein Geschicklichkeitsspiel ist, wurde vom VfGH offen gelassen. Peter Zanoni hatte in seiner Beschwerde unter anderem vorgebracht, dass Poker kein Glücksspiel im Sinne des Gesetzes sei und deswegen nicht unter die umstrittene Neuregelung falle.
Dieser Artikel erschien auf PokerOlymp am 26.07.2013.