pokerolymp logo
  • Online Poker
    • Pokerseiten
    • Poker um Echtgeld
    • Poker Bonus
    • Mobile Poker Apps
    • Kostenlos Poker
  • Regeln
    • Pokerregeln
    • Reihenfolge der Poker-Hände
    • Pokerbegriffe
    • Texas Hold’em
  • Strategien
    • Poker Strategie
    • Texas Holdem Strategien
    • Pokerpsychologie
    • Bankroll-Management
    • Preflop-Strategie beim Poker
  • Werkzeuge
    • Poker Rechner
    • Poker Tracker
  • Medien
    • Nachrichten
    • Aktionen
    • Blog
  • PokerOlymp
  • Blog
  • Das Finanzgericht Münster hat den Bogen überspannt – Ein Kommentar
Blog

Das Finanzgericht Münster hat den Bogen überspannt – Ein Kommentar

Geschrieben von Melvin Schroen
Zuletzt aktualisiert: September 3, 2026
  • Auf Facebook teilen
  • Auf X teilen
  • Auf Telegram teilen
  • Link kopierenKopiert!
JackPoker Casino
300% Up to $2,000
CoinCasino
200% Up to $30,000
888 Casino
100% Up to $1,500 + Extra Bonus
TigerGaming Casino
TigerGaming Casino
WPT Global Casino
100% up to $1200 + 400 FS

Das Finanzgericht Münster hat nach Ansicht vieler Experten mit dem neuen Urteil die Grenzen der Steuerpflicht zu weit gefasst. Ein Pokerspieler soll jetzt auf seine Umsätze – sprich Gewinne aus Cashgame und Turnieren – unter bestimmten Umständen Umsatzsteuer bezahlen. Eine Steuer, die nach Ansicht vieler Experten schon von ihrem Wesen her nicht auf Pokerspiele passt.

Umsatzsteuer passt nicht auf Poker

Zunächst ist die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, eine Betriebssteuer. Nach § 1 UStG wird die Umsatzsteuer auf alle Lieferungen von Waren und Leistungen erhoben, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Es muss also eine Leistung ausgetauscht werden und auf einer Seite dieses Austausches muss ein Unternehmen stehen. Ist der Kläger als Pokerspieler ein Unternehmen? Ist seine bloße Teilnahme an einer Partie Poker eine Leistung im Sinne des Gesetzes? Ist es steuerlich das Gleiche, wenn ich z. B. jemandem eine in meinem Betrieb genähte Hose für 100 Euro verkaufe und wenn ich z. B. in einem Pokerturnier 100 Euro gewinne?

Das Finanzgericht hat diese Fragen bejaht, es teilt in den Urteilgründen lapidar mit: “Wie ein erfahrener Marktteilnehmer beherrschte der Kl. die Usancen der von ihm ausgeübten Tätigkeit als Kartenspieler, wozu er in den Streitjahren u.a. auch auf die schon vor den Streitjahren als Bridgespieler gesammelten Erfahrungen zurückgreifen und diese bei den hier streitigen Tätigkeiten verwerten konnte. Aufgrund dieser Erfahrungen durfte er im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und damit mit der Erzielung von Einnahmen rechnen.”

Wer sich – im Gegensatz zu den Finanzrichtern – ein wenig mit Poker auskennt, weiß, dass bei jedem Pokerspiel nicht nur wegen der Varianz im Grunde alles passieren kann. Der Pokerspieler weiß eben nicht, ob er nach ‘Erbringung seiner Leistung’ mit einem Gewinn nach Hause geht. Das Finanzgericht wertet also denjenigen, der gerade Glück hat, als leistungserbringenden Unternehmer, denjenigen mit einer Pechsträhne nicht. Absurd.

Zudem stellt sich die Frage, an wen die Leistung erbracht wird. An den Mitspieler oder an das Casino in Form von Rake?

Pokerspielen wird als Schneeballsystem gebrandmarkt

Weil das Gericht anscheinend selbst erkennt, dass es die Subsumtion überdehnt und die in der Juristerei unzulässige ‘Sachverhaltsquetsche’ anwendet, konstruiert es im Fall von Herrn Vörtmann auch noch ein “Schneeballsystem”.

Im Urteil steht: “Bei einer Gesamtbetrachtung ist die Tätigkeit des Kl. vergleichbar mit der Beteiligung eines Spielers an einem auf dem Schneeballprinzip beruhenden Unternehmensspiel.” Ein solches Schneeballsystem stelle aber nach Ansicht der Rechtsprechung eine unternehmerische Tätigkeit dar.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, inwiefern das Agieren von Herrn Vörtmann in den Jahren 2006 und 2007 ein Schneeballsystem sein soll. Ein Schneeballsystem ist ein Geschäftsmodell, das zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigt analog einem den Hang hinab rollenden – und dabei stetig anwachsenden – Schneeball. Gewinne für Teilnehmer entstehen beinahe ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer in den Systemen mitwirken und Geld investieren. Eine Subsumtion der Pokerspiele von Herrn Vörtmann hierunter erscheint – ohne überhaupt näher darauf eingehen zu müssen – absolut verfehlt.

Wie soll man die Vorsteuer abziehen?

Weiterhin stellt sich für die vom Gericht erzeugte Situation, dass ein Pokerspieler unter Umständen Umsatzsteuer auf Gewinne zahlen soll, die Frage, wie dieser seinen Vorsteuerabzug geltend machen soll. Nach wie vor gibt es in der Welt des Glücksspiels nur wenig Quittungen oder ähnliche Zahlungsnachweise, die hier weiterhelfen.

Das Gericht erkennt diesen Umstand, wertet ihn aber an anderer Stelle zu Lasten des Klägers: “Die vorgelegten Unterlagen litten an gravierenden Mängeln. Sie waren unvollständig, weil sie sich nur auf die Pokerturniere bezogen. Zudem konnte der Kl. nicht belegen, dass die nur für die Pokerturniere erstellten Aufzeichnungen vollständig waren. Im Gegenteil konnte er nicht ausschließen, dass die zu den Pokerturnieren vorgelegten Unterlagen unvollständig waren, da er sie aus seiner Erinnerung heraus rekonstruiert hatte. Desweiteren war der Kl. außerstande, Unterlagen zur Höhe der Entgelte, die er durch die Teilnahme an Cash-Games und Internetveranstaltungen erzielt hatte, vorzulegen.”

Umsatzsteuer auch bei Pokerspielen im Ausland?

Auch über die bei der Umsatzsteuer immer relevante Frage, ob Leistungen im Ausland erbracht werden, die dann eben nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, setzt sich das Gericht einfach hinweg. Alle Gewinne – egal ob Inland, Ausland oder im Internet – werden nach § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG der Besteuerung im Inland unterworfen.

Dabei ist es bei Spielen im Ausland und Spielen auf Servern, die im Ausland stehen, evident, dass diese eben nicht der deutschen Umsatzsteuer unterliegen können.

Sicherheitszuschläge wie selbstverständlich aufgebrummt

Dass das Gericht bzw. das Finanzamt dem Kläger auch noch Sicherheitszuschläge aufbrummt, wundert dann auch nicht mehr: “Die Vollständigkeit der dazu vorgelegten Aufzeichnungen konnte der Kl. nach seinem eigenen Vortrag nicht belegen. Auch hinsichtlich der Einnahmen aus den übrigen Tätigkeiten des Kl. fehlen Unterlagen, die die Schlussfolgerung vollständiger Angaben des Kl. zur Höhe seiner Umsätze rechtfertigen. Angesichts dieser Ausgangslage der fehlenden zeitnahen Aufzeichnung aller Entgelte aus allen Tätigkeiten des Kl. durfte das FA neben den ermittelten Beträgen einen Sicherheitszuschlag ansetzen.”

Viel zu oft nutzen die Finanzämter die Sicherheitszuschläge als ‘Keule’, die dem Bürger über den Kopf gehauen wird. Oder sie drohen in Verhandlungen mit der Erhebung oder Erhöhung derselben. Hier haben die Behörden schlicht zu viel Spielraum, dagegen wehren kann der Bürger sich meist nicht.

Fazit

Im Ergebnis ein Urteil, dass die Grenzen der Steuerpflicht nach Ansicht des Autors in unzulässiger Weise erweitert. In unserem Staat erinnern die Behörden an manisch schnüffelnde Suchhunde, die nach immer neuen Möglichkeiten suchen, den Bürgern das schwer verdiente Geld abzunehmen.

An eine Senkung der Staatsausgaben wird kein Gedanke verschwendet und so muss der Bürger machtlos zusehen, wie in sinnlose Großprojekte wie Stuttgart 21, BER-Flughafen oder Elbphilharmonie Milliarden an Steuergeldern versenkt werden.

Glücklicherweise hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, damit besteht die Hoffnung, dass Deutschlands oberste Finanzrichter Vernunft walten lassen und das Urteil kassieren.

Pokerolymp Logo Dark

PokerOlymp ist eines der ältesten und angesehensten Informationsportale in der Pokerwelt und seit 2003 aktiv. Wir sind die führende Quelle für Pokerraum-Bewertungen, Bonusangebote, Branchennews und kostenlose Lerninhalte für Spieler aller Spielstärken.

Wo kann man Poker spielen

  • Reihenfolge Pokerhände
  • Poker Apps
  • Poker Regeln
  • Kostenlos Poker

Wie spielt man Poker

  • 10 goldene Anfängerregeln
  • Bankroll Management
  • Outs beim Poker
  • Wahrscheinlichkeiten beim Poker

Pokerseiten

  • BetOnline Poker
  • BasePoker
  • BC Poker
  • GGPoker
  • PokerStars

Informationen

  • Über uns
  • Autoren
  • Kontakt
  • Impressum
  • Sitemap
  • Redaktionelle Richtlinien
BZGA GameCare BeGambleAware dmca

Copyright © 2006-2026 PokerOlymp - Alle Rechte vorbehalten.

NutzungsbedingungenDatenschutzerklärungCookies-RichtlinieHaftungsausschlussVerantwortungsvolles Spielen
Cookie-Einstellungen

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Werbung zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir teilen außerdem Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Partnern aus den Bereichen soziale Medien, Werbung und Analyse, die diese Informationen mit anderen Daten kombinieren können, die Sie ihnen zur Verfügung gestellt haben oder die sie durch Ihre Nutzung ihrer Dienste erhoben haben.

Notwendig

Notwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen wie die Seitennavigation und den Zugriff auf sichere Bereiche der Website. Ohne diese Cookies kann die Website nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Präferenzen

Präferenz-Cookies ermöglichen es einer Website, Informationen zu speichern, die das Verhalten oder Aussehen der Website verändern, beispielsweise Ihre bevorzugte Sprache oder die Region, in der Sie sich befinden.

Statistik

Statistik-Cookies helfen Website-Betreibern zu verstehen, wie Besucher mit Websites interagieren, indem sie Informationen anonym erfassen und auswerten.

Marketing

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besucher über verschiedene Websites hinweg zu verfolgen. Ziel ist es, für den jeweiligen Nutzer relevante und ansprechende Werbung anzuzeigen und diese dadurch für Publisher und Drittanbieter von Werbung wertvoller zu machen.

Unsere Cookie-Richtlinie

1. Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden, wenn Sie eine Website besuchen. Sie helfen Websites dabei:

  • Ihre Einstellungen zu speichern, z. B. Spracheinstellungen.
  • zu analysieren, wie Besucher mit der Website interagieren, um deren Funktionalität zu verbessern.
  • Inhalte anzuzeigen, die auf Ihre Interessen zugeschnitten sind.

Wir verwenden zwei Hauptarten von Cookies:

  1. First-Party-Cookies: Diese werden direkt von uns gesetzt, um die Funktionalität zu verbessern und Bildungsinhalte bereitzustellen.
  2. Third-Party-Cookies: Diese werden von externen Anbietern (z. B. Google, Facebook) zu Analyse- oder Marketingzwecken gesetzt.

2. Warum verwenden wir Cookies?

Cookies werden verwendet, um:

  • unsere Website benutzerfreundlicher zu gestalten, indem Ihre vorherigen Aktionen und Einstellungen gespeichert werden.
  • den Website-Traffic zu analysieren, um Bildungsinhalte besser an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen.
  • Werbung anzuzeigen, die für Ihre Interessen relevanter ist (wenn Sie Werbe-Cookies akzeptieren).

3. Welche Arten von Cookies verwenden wir?

Wir verwenden auf unserer Website die folgenden Arten von Cookies:

  1. Unbedingt erforderliche Cookies: Diese Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website unerlässlich und können nicht deaktiviert werden.
  2. Analyse-Cookies: Diese helfen uns, den Website-Traffic zu messen und zu analysieren, welche Bereiche am beliebtesten sind. Alle erhobenen Daten sind anonym. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, sind unsere Möglichkeiten zur Verbesserung der Website eingeschränkt.
  3. Funktionale Cookies: Diese ermöglichen personalisierte Funktionen, wie beispielsweise das Speichern Ihrer Spracheinstellungen. Die Deaktivierung dieser Cookies kann Ihre Nutzung der Website beeinträchtigen.
  4. Werbe-Cookies: Diese werden von unseren Marketingpartnern gesetzt, um Werbung anzuzeigen, die auf Ihre Interessen zugeschnitten ist. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, wird nicht personalisierte Werbung angezeigt.
  5. Social-Media-Cookies: Diese Cookies ermöglichen Funktionen sozialer Medien und erlauben es Nutzern, Inhalte auf verschiedenen Plattformen (z. B. Facebook, X) zu teilen.

4. Wie können Sie Ihre Cookie-Einstellungen verwalten?

Wenn Sie Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit ändern möchten, können Sie dies über unsere Seite mit den Cookie-Einstellungen tun. Auf dieser Seite können Sie Ihre Präferenzen für verschiedene Arten von Cookies anpassen.

Bitte beachten Sie, dass nach einer Änderung Ihrer Einstellungen oder dem Widerruf Ihrer Einwilligung für eine bestimmte Kategorie von Cookies ein Cookie möglicherweise weiterhin auf Ihrem Gerät gespeichert bleibt. Es wird jedoch deaktiviert und nicht für Tracking- oder Datenerhebungszwecke verwendet.

5. Wie verarbeiten wir die durch Cookies erhobenen Daten?

Die über Cookies erhobenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Der Zugriff darauf ist ausschließlich unseren Mitarbeitern, Subunternehmern oder Partnern gestattet, die diese Daten beispielsweise zur Analyse der Website oder zur Bereitstellung von Bildungsinhalten verwenden.

6. Wie können Sie Cookies verwalten?

Wir respektieren Ihr Recht auf Privatsphäre. Daher können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Deaktivierung bestimmter Cookies die Funktionalität der Website beeinträchtigen kann. Beispielsweise werden personalisierte Einstellungen möglicherweise nicht gespeichert.

Anleitungen zur Verwaltung von Cookies in gängigen Browsern:

  • Firefox-Cookie-Verwaltung
  • Chrome-Cookie-Verwaltung
  • Safari-Cookie-Verwaltung

7. Kontakt

Wenn Sie Fragen zu dieser Cookie-Richtlinie haben oder weitere Informationen darüber wünschen, wie wir Daten verarbeiten, kontaktieren Sie uns bitte über den Bereich Kontakt auf unserer Website oder unter [email protected]

Über Cookies

Cookies sind kleine Textdateien, die von Websites verwendet werden können, um die Nutzung für den Benutzer effizienter zu gestalten.

Das Gesetz schreibt vor, dass wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern dürfen, wenn diese für den Betrieb dieser Website unbedingt erforderlich sind. Für alle anderen Arten von Cookies benötigen wir Ihre Einwilligung.

Diese Website verwendet verschiedene Arten von Cookies. Einige Cookies werden von Drittanbieterdiensten gesetzt, die auf unseren Seiten eingebunden sind.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen.

Weitere Informationen darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie uns bezüglich Ihrer Einwilligung kontaktieren, geben Sie bitte Ihre Einwilligungs-ID und das Datum Ihrer Einwilligung an.

Sind Sie über 18 Jahre alt?

Sie müssen volljährig sein, um auf diese Website zugreifen zu können. Bitte bestätigen Sie Ihr Alter, um fortzufahren.