Ermittlungsverfahren gegen Hertha BSC wegen Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag
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- Jan Meinert, Mittwoch. 05. September 2012
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Wie die Online-Ausgabe des Focus am heutigen Mittwoch vermeldet, läuft beim LKA Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den Zweitligisten Hertha BSC wegen illegaler Werbung für den Online-Wettanbieter Cashpoint.

Der Glücksspielstaatsvertrag in seiner momentanen Form verbietet nach Ansicht der Behörden jegliche Werbung für nicht-lizensierte Wettanbieter im Internet. Nach Angaben der Polizei sei bereits eine Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft ergangen, sie läuft unter dem Aktenzeichen 233 Js 1856/12.
Seit Anfang des Jahres wird Hertha BSC von Cashpoint gesponsert, es handelt sich dabei um ein von dem Österreicher Josef Münzker im Jahr 1996 gegründetes Unternehmen. Zunächst war das Konzept des Unternehmens, Selbstbedienungsterminals für Sportwetten in Österreich aufzustellen. Mittlerweile ist Cashpoint ein Online-Wettanbieter von vielen.
Das vorliegende Ermittlungsverfahren zeigt wieder, dass der Glücksspielstaatsvertrag, der von den 15 Bundesländern außer Schleswig-Holstein Ende 2011 neu verabschiedet wurde, nach wie vor viele Unklarheiten beinhaltet und dringend gemäß den Vorgaben seitens der EU angepasst werden muss.
Viele deutsche Fußballcubs lassen sich mittlerweile von Online-Wettanbietern sponsern, die juristischen Folgen des vorliegenden Verfahrens sind immens.
Kommentare






















...sind eure Artikel merklich besser geworden, wie ich finde. Schön auf den Punkt, informativ und flüssig.