AGCC beschließt neue Richtlinien
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- Rainer Vollmar, Freitag. 27. Juli 2012
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- onli, full-tilt, agcc
Traurige Berühmtheit erlangte im Vorjahr die Alderney Gambling Control Commission als Lizenzgeber des maroden Internetanbieters Full Tilt Poker. Neben dem amerikanischen Justizministerium mischte auch die AGCC kräftig beim Untergang des damals zweitgrößten Anbieters von Online-Poker mit, als sie diesem die Lizenz entzog.
Die Erfahrungen mit Full Tilt Poker haben die Verantwortlichen auf der kleinen Kanalinsel nun veranlasst, ihre Vorschriften zu verändern. Wer bei der AGCC eine Lizenz der Kategorie beantragen will, muss nachweisen, dass alle Spielergelder auf einem getrennten Bankkonto gelagert werden.
Als Beweis dessen muss jeder Lizenznehmer monatlich belegen, dass die Gelder separat vorhanden sind. Noch werden Verstöße allerdings nicht geahndet, dies wird erst ab 2013 der Fall sein.
Für alle geschädigten Full-Tilt-Spieler ist das allerdings ein Pyrrhussieg, der sie ihrem Geld nicht näher bringt. Trotz der Aufnahme in die allgemeinen Lizenzbedingungen lässt die AGCC zudem allen Lizenznehmern noch ein Hintertürchen offen.
Wer nachweisen kann, dass die strikte Trennung der Gelder nicht möglich ist, kann dennoch seine Lizenz behalten, wenn er umfangreiche finanzielle Garantien liefern kann. Der Nachweis, dass die Spielerkonten vollständig gedeckt sind, muss jederzeit erfolgen, wenn die AGCC es verlangt.
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